Dazu gehört auch, dass unsere Bewohnenden jederzeit ihre Entscheidungsfreiheit behalten und die Pflege erst dort unterstützend mitwirkt, wo die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen. Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit allen Beteiligten. Selbstbestimmung und Wohlbefinden haben höchste Priorität.
Unseren Pflege- und Betreuungsauftrag erfüllen wir mit einem interdisziplinären Team von Fachpersonen, welches unsere Bewohnenden rund um die Uhr begleitet. Wir fördern die gute Zusammenarbeit mit Hausärzten, Therapeuten und anderen Institutionen.
Nach einer Spitalentlassung oder bei einem Kurzzeitaufenthalt können Sie sich bei uns erholen. Die Mindest-Aufenthaltsdauer beträgt 14 Tage.
Zur Entlastung pflegender Angehörigen, bieten wir die Tages- und Nachtstruktur an.
Zum Angebot der Tages- und Nachtstruktur
Weitere Eintrittsinformationen finden Sie hier:
Eintrittsinformationen
Krisen- und Sterbebegleitung
Menschen im letzten Lebensabschnitt haben oft das Bedürfnis nach Nähe, Zuneigung und nach Menschen, die für sie da sind. Manchmal können Angehörige und Freunde dies nicht alleine abdecken. In dieser Situation ist es möglich, dass wir vom Länzerthus die Hilfe von «Palliative Care und Begleitung der Aargauer Landeskirche» in Anspruch nehmen. Unter «Palliative Care» wird eine umfassende Betreuung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten verstanden. Das Ziel ist, den Betroffenen eine möglichst gute Lebensqualität zu ermöglichen. Dies schliesst die Begleitung der Angehörigen mit ein. Die Freiwilligen von «Palliative Care und Begleitung» sind ausgebildet, konfessionsneutral und besuchen regelmässig Weiterbildungen. In Absprache mit den Angehörigen nimmt die Pflege gerne Kontakt mit «Palliative Care und Begleitung» auf. Unser «Raum des Abschieds» bietet einen würdigen Rahmen, um von der verstorbenen Person persönlich Abschied zu nehmen.
Sterbebegleitung
Siehe unter Krisen – und Sterbebegleitung
Begleiteter Suizid
Der Beizug einer Sterbehilfeorganisation ist im Länzerthus möglich. Die Kriterien dazu sind in der Richtlinie «direkte aktive Sterbehilfe» aufgeführt und werden auf Wunsch durch die Geschäftsleitung abgegeben. Die Mitarbeitenden des Länzerthus beteiligen sich nicht an der Durchführung des begleiteten Suizids.